REZEPTE und ÜBERWEISUNGEN können auf folgenden Wegen beantragt werden:
Hinweis zu Punkt 4:
Sollte es aus organisatorischen Gründen im laufenden Betrieb nicht möglich sein Ihre Rezeptwünsche bzw. Überweisungen und Verordnungen sofort zu bearbeiten, bitten wir um Verständnis, dass Ihre Rezepte erst am nächsten Werktag während der Ordinationszeiten zur Abholung bereit liegen.
Die Rezepte werden von uns auf elektronischem Weg an die Apotheken übermittelt.
Wir informieren Sie, sobald Ihre Medikamente in den Apotheken abgeholt werden können.
Sie können Ihre Medikamente in jeder Apotheke beziehen.
Damit Überweisungen und Verordnungen ausgestellt werden können, muss bitte immer der Überweisungsgrund (Anliegen bzw. Diagnose) bekannt gegeben werden.
Für neue Medikamente (die noch nicht über uns bezogen wurden) ist entweder ein auswärtiger Befund vorzulegen oder eine kurze ärztliche Rücksprache nötig.